Die Bundesregierung plant einen der größten Eingriffe in die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium, der FOCUS online vorliegt, sieht höhere Beiträge, strengere Regeln beim Zugang zu Pflegeleistungen und mehr private Vorsorge vor.
Ziel ist es, die angeschlagene Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Der Handlungsdruck ist groß: Nach Angaben des Ministeriums konnten die Leistungen der Pflegeversicherung zuletzt nur noch mit Bundesdarlehen gesichert werden. Für 2027 rechnet das Ministerium bereits mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Ab 2028 steigt der Finanzbedarf sogar auf rund 18,6 Milliarden Euro.
Kinderlose und Gutverdiener sollen stärker belastet werden
Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, plant die Bundesregierung mehrere Maßnahmen.
- So soll der Beitragssatz für Kinderlose Anfang 2027 von derzeit 4,2 auf 4,3 Prozent steigen. Nach Berechnungen des Ministeriums würde das jährlich rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen bringen.
- Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden. Dadurch würden höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen.
- Neu ist zudem eine Beitragspflicht für Minijobs. Allein daraus erwartet die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Kostenlose Mitversicherung steht auf dem Prüfstand
Auch die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Der Gesetzentwurf nennt dies ausdrücklich als Finanzierungsmaßnahme. Ab 2028 sollen dadurch zusätzliche Einnahmen von rund 350 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden. Wie genau die Einschränkungen aussehen sollen, ist bislang noch offen.
Pflegeversicherung soll keine Vollabsicherung sein
Die Bundesregierung stellt im Entwurf klar, dass Pflegebedürftige künftig stärker selbst vorsorgen müssen. Die Pflegeversicherung könne auch künftig nur einen Teil der tatsächlichen Kosten übernehmen.
„Die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung ein Teilleistungssystem; sie wird auch in Zukunft nur einen Teil der Pflegekosten tragen können”, heißt es in dem Papier.
Deshalb setzt die Regierung verstärkt auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Geplant sind steuerliche Vorteile für private Pflegezusatzversicherungen sowie neue Möglichkeiten der betrieblichen Pflegevorsorge:
„Darüber hinaus strebt die Bundesregierung als Beitrag zur Begrenzung der individuellen Pflegekosten eine Ausweitung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge an, so z. B. durch eine steuerliche Begünstigung privater Pflegezusatzversicherungen sowie bei betrieblicher Pflegevorsorge und Entgeltumwandlung.”
Pflegegrade könnten schwerer erreichbar werden
Besonders umstritten dürfte ein anderer Teil der Reform werden.
Das Ministerium plant Änderungen bei der Pflegebegutachtung. Ziel sei eine „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“, heißt es im Entwurf. Die Pflegeversicherung soll künftig stärker auf Prävention, Rehabilitation und den Erhalt von Selbstständigkeit ausgerichtet werden.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung sollen allein diese Anpassungen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2028 und mehr als vier Milliarden Euro im Jahr 2030 ermöglichen.
Kritiker dürften darin faktisch strengere Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit sehen.
Pflegegrad 1 wird massiv umgebaut
Auch auf der Ausgabenseite will die Bundesregierung sparen.
Besonders betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1. Demnach soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen. Stattdessen will die Bundesregierung einen Anspruch auf Pflegebegleitung einführen und Leistungen stärker auf Prävention und Selbstständigkeit ausrichten. Allein dadurch sollen hunderte Millionen Euro eingespart werden.
Zudem soll das Entlastungsbudget bei Pflegegrad 2 und 3 in den ersten Monaten nach der Einstufung nur noch teilweise ausgezahlt werden.
Weitere Einsparungen sind bei Pflegeheimbewohnern geplant. Die Zuschläge zu den Eigenanteilen sollen künftig erst nach längerer Aufenthaltsdauer in einem Heim steigen. Dadurch würden die Ausgaben der Pflegeversicherung deutlich sinken.
Leistungen sollen künftig automatisch steigen
Neben den Kürzungen enthält die Reform auch eine Entlastung für Pflegebedürftige. Ab 2028 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig an die Inflation angepasst werden.
Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Begrenzung der steigenden Eigenanteile. Künftig sollen die Leistungsbeträge jährlich anhand der Preisentwicklung angepasst werden.
Wo die Regierung Milliarden sparen will
Die größten Einsparungen plant das Gesundheitsministerium bei fünf Reformbausteinen:
- strengere Pflegebegutachtung: 2,5 Milliarden Euro (2028)
- längere Wartezeiten auf höhere Heimzuschläge: 2,7 Milliarden Euro
- geringere Anpassung der Pflegeleistungen: 4,05 Milliarden Euro
- geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: 1,9 Milliarden Euro
- Kürzungen beim Entlastungsbudget: rund 1 Milliarde Euro
Zusammen machen diese Maßnahmen einen Großteil der geplanten Entlastung der Pflegeversicherung aus.
Pflegebegleitung wird zur neuen Pflicht
Eine der weitreichendsten Neuerungen des Gesetzentwurfs betrifft die sogenannte Pflegebegleitung.
Künftig sollen Pflegebedürftige nach der erstmaligen Einstufung automatisch Besuch von speziell geschulten Pflegebegleitern erhalten. Diese sollen die Versorgungssituation prüfen, Angehörige beraten, bei Anträgen helfen und Empfehlungen für weitere Hilfen aussprechen.
Für bestimmte Leistungsbezieher bleibt es nicht bei einem freiwilligen Angebot. Wer das sogenannte Entlastungsbudget nutzt, soll die Pflegebegleitung regelmäßig in Anspruch nehmen müssen. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Budget zunächst kürzen und im Wiederholungsfall sogar vollständig entziehen. Der Entwurf sieht außerdem verpflichtende Folgetermine vor, wenn Pflegebegleiter die Versorgung als unzureichend einstufen.
Regierung setzt stärker auf Angehörige
Die Reform verfolgt zugleich ein weiteres Ziel: Pflegebedürftige sollen möglichst lange zu Hause versorgt werden.
Dafür will die Bundesregierung Angehörige stärker unterstützen. Vorgesehen sind:
- persönliche Pflegebegleitung
- Fallmanagement für besonders schwierige Fälle
- neue Hilfen in Krisensituationen
Pflegebegleiter sollen dabei nicht nur Pflegebedürftige beraten, sondern ausdrücklich auch Angehörige entlasten und bei der Organisation von Hilfen unterstützen.
Budget für Pflege-Notfälle
Neu ist zudem ein Überbrückungsbudget für Notfälle. Es soll einspringen, wenn die Hauptpflegeperson plötzlich ausfällt – etwa wegen Krankheit oder eines Unfalls. Dann sollen kurzfristig Ersatzangebote organisiert und finanziert werden können.
Die Betonung der häuslichen Pflege kommt nicht von ungefähr: Bereits heute werden mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die Bundesregierung will diesen Weg stärken – auch weil die Versorgung im Heim deutlich teurer ist.
Pflegekasse soll digitaler werden
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung.
Geplant ist ein digitales „Pflege-Cockpit“, über das Pflegebedürftige künftig Leistungen verwalten, Anträge stellen, Anbieter vergleichen und Informationen zur Pflege abrufen können. Dafür soll ein zentraler digitaler Zugang geschaffen werden.
Zusätzlich will die Bundesregierung 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen bereitstellen. Technik und digitale Anwendungen sollen Pflegekräfte entlasten und Bürokratie abbauen.
Pflegeexperte warnt vor höheren Belastungen
Der Bremer Pflegeökonom Heinz Rothgang hält zusätzliche Reformen zwar für notwendig, warnt aber vor einer weiteren Belastung der Betroffenen.
„Die Eigenanteile in Pflegeheimen sind inzwischen absurd hoch“, sagte Rothgang gegenüber FOCUS online.
Schon heute würden mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, mehr als die Hälfte sogar ohne professionelle Pflegedienste. Viele Angehörige gerieten dabei an ihre Belastungsgrenzen.




